Spendenquittungen
Mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes im Jahr 2007 gilt ab 1.1.2007 bei einem Spendenbetrag von bis zu 200 € der Einzahlungsbeleg der Bank als Quittung. Mit diesem Beleg kann die Spende gegenüber dem Finanzamt ausreichend dokumentiert werden. OroVerde wird daher zur Einsparung von Porto und Versandkosten nur noch für Jahresspendenbeträge ab 200 € automatisch Spendenquittungen verschicken. Auf Wunsch erhalten Sie natürlich auch weiterhin für geringere Beträge eine Spendenquittung. Sprechen Sie uns an!
Kontakt
Christel Bedner
Infoservice
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